E-Rechnung Pflicht für Unternehmen ab 2025

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen ausstellen. Diese Verpflichtung basiert auf dem am 27. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108)

Pflicht: E-Rechnung ab 2025

Durch das am 27. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108)

Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Elektronische Rechnungen werden im B2B-Bereich künftig Pflicht. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen liefert und dafür eine Rechnung ausstellt, kann es die Form der Rechnung nicht mehr frei wählen. Die Rechnung muss zwingend als sogenannte elektronische Rechnung (E-Rechnung) ausgestellt werden. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften finden sich im Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108).

Die E-Rechnungen im Detail →

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Was ist eine E-Rechnung?

Neue Regeln zur elektronischen Rechnungspflicht ab 2025

Alle Rechnungen müssen zukünftig elektronisch und in einem bestimmten Datenformat übermittelt werden. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zudem muss sie den Anforderungen der EU-Richtlinie (2014/55/EU) entsprechen.

Die Finanzverwaltung hat sich bereits zu den zulässigen Rechnungsformaten geäußert und bestätigt, dass Formate wie ZuGFeRD und XRechnung den neuen Anforderungen gerecht werden. Auch das EDI-Verfahren kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin verwendet werden.

Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung wird nicht als E-Rechnung gemäß der EU-Richtlinie anerkannt! PDF-Rechnungen und Papierrechnungen gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen“.

Die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht in Deutschland wurde durch das Wachstumschancengesetz im Umsatzsteuergesetz verankert.

Häufig gestellte Fragen zu E-Rechnungen

Was ist eine E-Rechnung?
Ihre schnelle Zusammenfassung, was eine E-Rechnung ist.

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat ausgestellt wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Warum muss ich ab 2025 auf E-Rechnungen umstellen?

Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Wie kann eszet bei der Umstellung auf E-Rechnungen mit Lexoffice und Lexware helfen?

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Wie helfen mir Lexoffice und Lexware bei der Umstellung auf die E-Rechnung?
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Warum muss die Registrierung für Lexoffice gemeinsam mit eszet erfolgen?

Die gemeinsame Registrierung gewährleistet, dass wir Ihre spezifischen Anforderungen und Einstellungen von Anfang an verstehen. Dies ermöglicht uns, maßgeschneiderten Support und individuelle Lösungen zu bieten, die genau auf Ihre Geschäftsprozesse abgestimmt sind. Durch die gemeinsame Registrierung können wir zudem sicherstellen, dass wir für Sie auf den umfassenden Support des Herstellers zurückgreifen können.

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