E-Rechnung Pflicht für Unternehmen ab 2025
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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen ausstellen. Diese Verpflichtung basiert auf dem am 27. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108)
Pflicht: E-Rechnung ab 2025
Durch das am 27. März 2024 beschlossene Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108)
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
Elektronische Rechnungen werden im B2B-Bereich künftig Pflicht. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen liefert und dafür eine Rechnung ausstellt, kann es die Form der Rechnung nicht mehr frei wählen. Die Rechnung muss zwingend als sogenannte elektronische Rechnung (E-Rechnung) ausgestellt werden. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften finden sich im Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108).
Unterschiede zwischen Papier-, PDF- und E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die vollständig elektronisch verarbeitet werden kann – von der Erstellung und dem Versand bis zur Zahlung und Archivierung. E-Rechnungen enthalten alle relevanten Informationen einer herkömmlichen Rechnung, wie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Beträge und mehr.
Papierrechnung
Eine Papierrechnung fasst alle Rechnungsinhalte bildlich zusammen. Sie kann nicht elektronisch verarbeitet werden. Auch wenn sie gescannt wird, bleibt sie unstrukturiert und erfordert manuelle Dateneingabe in die Buchhaltungssoftware.
PDF-Rechnung
Eine PDF-Rechnung ist ebenfalls eine bildhafte Darstellung der Rechnungsdaten. Sie lässt sich ohne manuelle Eingabe oder Texterkennung nicht elektronisch verarbeiten.
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar, wie es die EU-Norm fordert. Sie kann ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden. Das Format basiert meist auf XML und ist für maschinelle Verarbeitung optimiert, nicht für die menschliche Sichtprüfung. Beispiele für strukturierte Formate sind "xml", "edi", "csv" und "json".
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Alle Rechnungen müssen zukünftig elektronisch und in einem bestimmten Datenformat übermittelt werden. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zudem muss sie den Anforderungen der EU-Richtlinie (2014/55/EU) entsprechen.
Die Finanzverwaltung hat sich bereits zu den zulässigen Rechnungsformaten geäußert und bestätigt, dass Formate wie ZuGFeRD und XRechnung den neuen Anforderungen gerecht werden. Auch das EDI-Verfahren kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin verwendet werden.
Wichtig: Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung wird nicht als E-Rechnung gemäß der EU-Richtlinie anerkannt! PDF-Rechnungen und Papierrechnungen gelten ab 2025 als „sonstige Rechnungen“.
Die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht in Deutschland wurde durch das Wachstumschancengesetz im Umsatzsteuergesetz verankert.
Häufig gestellte Fragen zu E-Rechnungen
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat ausgestellt wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
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